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OLG München, 22.02.1995 - 18 U 4368/94 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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StBerG § 3 Nr. 1; StGebV §§ 4, 14, 41, 42
Verfahrensgang
- LG München I - 24 O 23654/93
- OLG München, 22.02.1995 - 18 U 4368/94
Wird zitiert von ...
- LG Magdeburg, 25.09.2012 - 11 O 1037/09
Vergütungsansprüche des Wirtschaftsprüfers für die Beratungsleistung
Da der Gesetzgeber für Wirtschaftsprüfer keine Gebührenordnung vorgesehen hat, wird hieraus der Schluss gezogen, dass Steuerberater mit Mehrfachqualifikation, ebenso wie Nur-Wirtschaftsprüfer, zwar nach der StBGebV abrechnen können, wenn sie steuerberatende Tätigkeiten ausüben, dies aber nicht müssen (vgl. etwa OLG München vom 22.2.1995, 18 U 4368/94, bei Juris Rn 3 m.w.n. ; ebenso auch KG Berlin vom 14.9.2009, 22 U 204/08).Angesichts der nicht einheitlichen Rechtsprechung in dieser Frage (vgl. etwa KG Berlin vom 14.9.2009, 22 U 204/08 einerseits, OLG Düsseldorf vom 6.4.1989 - 18 O 215/88 andererseits, OLG München vom 22.2.1995, 18 U 4368/94 für den Fall des Steuerberaters mit Mehrfachqualifikation), lässt sich eine hinreichend verlässliche tatsächliche Grundlage für die Annahme, dass die Anwendung der StBGebV auf Vergütungsansprüche von Wirtschaftsprüfern allgemein üblich sei, jedenfalls der Rechtsprechung nicht entnehmen.